interne Organisation
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1.4 Anzahl der pädagogischen Fachkräfte und deren Qualifizierung
Im Gruppendienst sind pro Gruppe je zwei päd. Fachkräfte tätig.
Die GruppenleiterInnen sind als ErzieherInnen qualifiziert.
Als Zweitkräfte arbeiten die Leiterin (Erzieherin) und eine weitere Zweitkraft mit.
Zusätzlich betreut eine Springkraft die Kinder.
Der Stundenanteil für die Zweitkraft beträgt in der Regelgruppe 50% und in der Familiengruppe 100%.
Eine FSJ- Kraft ist als zusätzliche Hilfe tätig.

1.5 Fort- und Weiterbildung
Der Träger legt großen Wert auf die Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte. Sie haben die Möglichkeit, an Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Zurzeit wird mit den anderen Kitas des Kirchenkreises Plön / Segeberg intensiv an der Erarbeitung und Weiterführung des Qualitätshandbuches gearbeitet. Dadurch befinden sich unsere pädagogischen Fachkräfte auf dem neuesten Stand, der Richtlinien des Landes. Die pädagogischen Fachkräfte nehmen an der religionspädagogischen Qualifizierung teil. Alle päd. Fachkräfte haben sich durch den Kreis Plön in der Sprachförderung schulen lassen und die Qualifizierung erlangt.
Ebenfalls sind sie durch den Kinderschutzbund zum Thema Kindeswohlgefährdung geschult.

1.6 Wochenarbeitszeit
Die Leiterin hat einen Arbeitsvertrag von 22 Stunden pro Woche.
Überstunden werden durch Freizeitausgleich geregelt.
Für die beiden Gruppenleiterinnen gelten unterschiedliche Arbeitsverträge.
In diesen Verträgen sind Verfügungszeiten und Überstundenpauschalen beinhaltet.
Der Arbeitsvertrag der Zweitkraft der Familiengruppe beinhaltet 28,5Wochenstunden, und eine Überstundenpauschale. Die Springkraft ist mit 17 Wochenstunden zusätzlich in der Regelgruppe eingesetzt und bekommt keine Verfügungszeit.
Bei Bedarf vertritt sie päd. Fachkräfte in der Familiengruppe.

1.7 Dienstbesprechung
Dienstbesprechungen finden in regelmäßigen Abständen statt.
Es werden inhaltliche und terminliche Absprachen getroffen, diese sind in Protokollen festgehalten.

1.8 Die Arbeitsaufteilung
Die Leiterin der Einrichtung überwacht verantwortlich den einwandfreien Arbeitsablauf in der Einrichtung. Die GruppenleiterInnen sind für den Ablauf und die Elternarbeit in den Gruppen zuständig. Sie treffen mit den Zweitkräften entsprechende Absprachen. Die Anleitung von Praktikanten obliegt ebenfalls den GruppenleiterInnen. Sie treffen dementsprechend Absprachen mit der Leiterin. Gruppenübergreifende Dinge und die Belange der Gesamtelternschaft regelt die Leiterin ebenfalls in Absprache mit den päd. Fachkräften oder dem Elternbeirat. Die Leiterin informiert den Kindergartenbeirat und den Träger über anfallende Probleme und Arbeitsschritte. Sie baut Kontakte zu anderen Einrichtungen auf und fördert diese. Sie ist zuständig für die Planung der Öffentlichkeitsarbeit in Absprache mit dem Träger.
Die beiden GruppenleiterInnen führen im Wechsel die Minigruppenarbeit mit Kindern im Alter von 0 - 3 Jahren durch.
In der Regel findet die Minigruppe alle vierzehn Tage statt.

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