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1.4 Anzahl der pädagogischen
Fachkräfte und deren Qualifizierung
Im Gruppendienst sind pro Gruppe je zwei päd. Fachkräfte tätig.
Die GruppenleiterInnen sind als ErzieherInnen qualifiziert.
Als Zweitkräfte arbeiten die Leiterin (Erzieherin) und eine weitere Zweitkraft
mit.
Zusätzlich betreut eine Springkraft die Kinder.
Der Stundenanteil für die Zweitkraft beträgt in der Regelgruppe
50% und in der Familiengruppe 100%.
Eine FSJ- Kraft ist als zusätzliche Hilfe tätig.
1.5 Fort- und Weiterbildung
Der Träger legt großen Wert auf die Qualifizierung der pädagogischen
Fachkräfte. Sie haben die Möglichkeit, an Weiterbildungsveranstaltungen
teilzunehmen. Zurzeit wird mit den anderen Kitas des Kirchenkreises Plön
/ Segeberg intensiv an der Erarbeitung und Weiterführung des Qualitätshandbuches
gearbeitet. Dadurch befinden sich unsere pädagogischen Fachkräfte
auf dem neuesten Stand, der Richtlinien des Landes. Die pädagogischen
Fachkräfte nehmen an der religionspädagogischen Qualifizierung teil.
Alle päd. Fachkräfte haben sich durch den Kreis Plön in der
Sprachförderung schulen lassen und die Qualifizierung erlangt.
Ebenfalls sind sie durch den Kinderschutzbund zum Thema Kindeswohlgefährdung
geschult.
1.6 Wochenarbeitszeit
Die Leiterin hat einen Arbeitsvertrag von 22 Stunden pro Woche.
Überstunden werden durch Freizeitausgleich geregelt.
Für die beiden Gruppenleiterinnen gelten unterschiedliche Arbeitsverträge.
In diesen Verträgen sind Verfügungszeiten und Überstundenpauschalen
beinhaltet.
Der Arbeitsvertrag der Zweitkraft der Familiengruppe beinhaltet 28,5Wochenstunden,
und eine Überstundenpauschale. Die Springkraft ist mit 17 Wochenstunden
zusätzlich in der Regelgruppe eingesetzt und bekommt keine Verfügungszeit.
Bei Bedarf vertritt sie päd. Fachkräfte in der Familiengruppe.
1.7 Dienstbesprechung
Dienstbesprechungen finden in regelmäßigen Abständen statt.
Es werden inhaltliche und terminliche Absprachen getroffen, diese sind in
Protokollen festgehalten.
1.8 Die Arbeitsaufteilung
Die Leiterin der Einrichtung überwacht verantwortlich den einwandfreien
Arbeitsablauf in der Einrichtung. Die GruppenleiterInnen sind für den
Ablauf und die Elternarbeit in den Gruppen zuständig. Sie treffen mit
den Zweitkräften entsprechende Absprachen. Die Anleitung von Praktikanten
obliegt ebenfalls den GruppenleiterInnen. Sie treffen dementsprechend Absprachen
mit der Leiterin. Gruppenübergreifende Dinge und die Belange der Gesamtelternschaft
regelt die Leiterin ebenfalls in Absprache mit den päd. Fachkräften
oder dem Elternbeirat. Die Leiterin informiert den Kindergartenbeirat und
den Träger über anfallende Probleme und Arbeitsschritte. Sie baut
Kontakte zu anderen Einrichtungen auf und fördert diese. Sie ist zuständig
für die Planung der Öffentlichkeitsarbeit in Absprache mit dem Träger.
Die beiden GruppenleiterInnen führen im Wechsel die Minigruppenarbeit
mit Kindern im Alter von 0 - 3 Jahren durch.
In der Regel findet die Minigruppe alle vierzehn Tage statt.