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interne Organisation
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1.4 Anzahl der pädagogischen
Fachkräfte und deren Qualifizierung
Im Gruppendienst sind pro Gruppe je zwei päd. Fachkräfte tätig.
Die GruppenleiterInnen sind als ErzieherInnen qualifiziert.
Als Zweitkräfte arbeiten die Leiterin (Erzieherin) und eine weitere
Zweitkraft mit.
Zusätzlich betreut eine Springkraft die Kinder.
Der Stundenanteil für die Zweitkraft beträgt in der Regelgruppe 50%
und in der Familiengruppe 100%.
Eine FSJ- Kraft ist als zusätzliche Hilfe tätig.
1.5 Fort- und Weiterbildung
Der Träger legt großen Wert auf die Qualifizierung der pädagogischen
Fachkräfte. Sie haben die Möglichkeit, an
Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Zurzeit wird mit den
anderen Kitas des Kirchenkreises Plön / Segeberg intensiv an der
Erarbeitung und Weiterführung des Qualitätshandbuches gearbeitet.
Dadurch befinden sich unsere pädagogischen Fachkräfte auf dem
neuesten Stand, der Richtlinien des Landes. Die pädagogischen
Fachkräfte nehmen an der religionspädagogischen Qualifizierung teil.
Alle päd. Fachkräfte haben sich durch den Kreis Plön in der
Sprachförderung schulen lassen und die Qualifizierung erlangt.
Ebenfalls sind sie durch den Kinderschutzbund zum Thema
Kindeswohlgefährdung geschult.
1.7 Dienstbesprechung
Dienstbesprechungen finden in regelmäßigen Abständen statt.
Es werden inhaltliche und terminliche Absprachen getroffen, diese
sind in Protokollen festgehalten.
1.8 Die Arbeitsaufteilung
Die Leiterin der Einrichtung überwacht verantwortlich den
einwandfreien Arbeitsablauf in der Einrichtung. Die
GruppenleiterInnen sind für den Ablauf und die Elternarbeit in den
Gruppen zuständig. Sie treffen mit den Zweitkräften entsprechende
Absprachen. Die Anleitung von Praktikanten obliegt ebenfalls den
GruppenleiterInnen. Sie treffen dementsprechend Absprachen mit der
Leiterin. Gruppenübergreifende Dinge und die Belange der
Gesamtelternschaft regelt die Leiterin ebenfalls in Absprache mit
den päd. Fachkräften oder dem Elternbeirat. Die Leiterin informiert
den Kindergartenbeirat und den Träger über anfallende Probleme und
Arbeitsschritte. Sie baut Kontakte zu anderen Einrichtungen auf und
fördert diese. Sie ist zuständig für die Planung der
Öffentlichkeitsarbeit in Absprache mit dem Träger.
Die beiden GruppenleiterInnen führen im Wechsel die
Minigruppenarbeit mit Kindern im Alter von 0 - 3 Jahren durch.
In der Regel findet die Minigruppe alle vierzehn Tage statt.