gemeinsame Aktivitäten
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3.0 Öffentlichkeitsarbeit
Die Kita hat ein Interesse sich z.B. durch Feste und andere Aktivitäten nach außen zu öffnen und Kontakte aufzunehmen. Die päd. Fachkräfte sehen diese Möglichkeit als Chance, um auf ihre Arbeit aufmerksam zu machen und Transparenz zu schaffen.
Hierzu gehört auch die Berichterstattung im Gemeindebrief der Kirchengemeinde und der Presse.
Über die Betreuungsarbeit hinaus ist die Kita ein Ort der Kommunikation und des Austausches.
Hierzu werden auch die Räumlichkeiten für die Arbeit mit nicht Kindergartenkindern im Alter von 0-3 Jahren und deren Eltern in regelmäßigen Abständen (Minigruppe) genutzt.

4.0 Die Zusammenarbeit von Kindergarten und Grundschule
Es findet ein informeller Austausch zwischen der Grundschule und den Kitas der Stadt Schwentinental in regelmäßigen Abständen statt.
Gemeinsame Absprachen werden getroffen und im Protokoll festgehalten.
Die letzten Beobachtungsbögen vor der Schule bekommt der Schulleiter, mit der Einverständniserklärung der Eltern und unter Wahrung des Datenschutzes.
Eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Schule und der Kita besteht.

5.0 Zusammenarbeit mit der Sprachheilpädagogin
Eine externe Sprachheilpädagogin arbeitet mit einer kleinen Gruppe von sprachauffälligen Kindern zusammen. Der wöchentliche Stundenanteil für diese Arbeit beträgt ca. eine Schulstunde. Die Pädagogin testet in Absprache mit den Eltern einzelne Kinder auf Sprachauffälligkeiten.
Es besteht bei Bedarf die Möglichkeit der Sprachförderung durch die päd. Fachkräfte innerhalb der Gruppe.

6.0 Zusammenarbeit mit dem Amt für soziale Dienste und dem Kreis
Aufgabe unserer Einrichtung ist die Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern. Die Kita arbeitet zum Wohle des Kindes und zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdung § 8a mit dem Amt für soziale Dienste / Plön zusammen. Hierbei wird eine Fachkraft des ASD’s oder einer anderen Hilfsorganisation hinzugezogen, wenn bestimmte familiäre Situationen sich als Gefährdung darstellen und Handlungsbedarf besteht. Wir verfahren dabei nach den Richtlinien des Kreises Plön und des Kinderschutzbundes.
Ein genauer Handlungsablauf (Vertrag) zwischen dem Kreis Plön und dem Träger besteht.

 
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