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3.0 Öffentlichkeitsarbeit
Die Kita hat ein Interesse sich z.B. durch Feste und andere Aktivitäten
nach außen zu öffnen und Kontakte aufzunehmen. Die päd. Fachkräfte
sehen diese Möglichkeit als Chance, um auf ihre Arbeit aufmerksam zu
machen und Transparenz zu schaffen.
Hierzu gehört auch die Berichterstattung im Gemeindebrief der Kirchengemeinde
und der Presse.
Über die Betreuungsarbeit hinaus ist die Kita ein Ort der Kommunikation
und des Austausches.
Hierzu werden auch die Räumlichkeiten für die Arbeit mit nicht Kindergartenkindern
im Alter von 0-3 Jahren und deren Eltern in regelmäßigen Abständen
(Minigruppe) genutzt.
4.0 Die Zusammenarbeit von Kindergarten und Grundschule
Es findet ein informeller Austausch zwischen der Grundschule und den Kitas
der Stadt Schwentinental in regelmäßigen Abständen statt.
Gemeinsame Absprachen werden getroffen und im Protokoll festgehalten.
Die letzten Beobachtungsbögen vor der Schule bekommt der Schulleiter,
mit der Einverständniserklärung der Eltern und unter Wahrung des
Datenschutzes.
Eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Schule und der Kita besteht.
5.0 Zusammenarbeit mit der Sprachheilpädagogin
Eine externe Sprachheilpädagogin arbeitet mit einer kleinen Gruppe von
sprachauffälligen Kindern zusammen. Der wöchentliche Stundenanteil
für diese Arbeit beträgt ca. eine Schulstunde. Die Pädagogin
testet in Absprache mit den Eltern einzelne Kinder auf Sprachauffälligkeiten.
Es besteht bei Bedarf die Möglichkeit der Sprachförderung durch
die päd. Fachkräfte innerhalb der Gruppe.
6.0 Zusammenarbeit mit dem Amt für soziale
Dienste und dem Kreis
Aufgabe unserer Einrichtung ist die Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern.
Die Kita arbeitet zum Wohle des Kindes und zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdung
§ 8a mit dem Amt für soziale Dienste / Plön zusammen. Hierbei
wird eine Fachkraft des ASDs oder einer anderen Hilfsorganisation hinzugezogen,
wenn bestimmte familiäre Situationen sich als Gefährdung darstellen
und Handlungsbedarf besteht. Wir verfahren dabei nach den Richtlinien des
Kreises Plön und des Kinderschutzbundes.
Ein genauer Handlungsablauf (Vertrag) zwischen dem Kreis Plön und dem
Träger besteht.
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