Elternarbeit
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2.3 Regeln für das Haus
Alle päd. Fachkräfte sind an der Festlegung, sowie Einhaltung der bestehenden Regeln beteiligt (siehe Protokolle der Dienstbesprechungen ) und machen diese transparent.

2.4 Elternarbeit
Die Aufgabe unserer Einrichtung ist die Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern, entsprechend ihrem Alter und Entwicklungsstand. Hierin ist die Einrichtung ergänzend und unterstützend zu den Familien tätig.
Um im Interesse des Kindes eine Verbindung zwischen diesen beiden Lebensbereichen zu schaffen, ist eine Zusammenarbeit zwischen den pädagogischen Fachkräften und den Eltern erforderlich. Gegenseitige Offenheit und Wertschätzung sowie die Bereitschaft zur Auseinandersetzung über pädagogische Inhalte sind wichtige Voraussetzungen der Zusammenarbeit.
Damit eine vertrauensvolle Zusammenarbeit entstehen kann gehören folgende Voraussetzungen dazu:
o Bereitschaft zu gegenseitiger Transparenz der beiden Lebensbereiche des Kindes
o Austausch von Anregungen und Ideen
o Möglichkeiten der Mitwirkung von Eltern
o Kontaktaufnahme und grundsätzliche Gesprächsbereitschaft, (Tür-und Angelgespräche, Elterngespräche, Elternabende und Eltern-Kind-Nachmittage )
o Interesse und Offenheit für die unterschiedlichen Lebensbedingungen der Eltern
o Offener Umgang miteinander, etwa bei Kritik oder unterschiedlichen Meinungen
o Gegenseitige Unterstützung in der Erziehungsarbeit
o Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu anderen Institutionen, bzw. Informationen der Eltern über Möglichkeiten und Angebote anderer Institutionen
o Teilung von Verantwortung, gegenseitige Bestärkung und Unterstützung
Zwischen den pädagogischen Fachkräften und den Eltern werden Informationen, die für beide Seiten wichtig sind, regelmäßig ausgetauscht.
Ein wesentlicher Bestandteil der Elternarbeit ist eine intensive, offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Elternvertretung der Einrichtung.

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